im Appenzellerland über dem Bodensee
Kommission Soziale SicherheitDie Kommission Soziale Sicherheit ist zuständig für die Gewährung von Sozialhilfe im Sinne des kantonalen Rechts (Gesetz über die Sozialhilfe [bGS 851.1]). Sie sorgt im Asylbereich für die Betreuung und Beratung der Asylsuchenden, die der Gemeinde zugewiesen werden.
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