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Behörden


Das Amtsjahr beginnt jeweils am 1. Juni.

Per Fax oder E-Mail übermittelte Einsprachen, Gesuche, Mitteilungen usw. werden lediglich zur Kenntnis genommen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Soll damit eine behördliche Tätigkeit bewirkt werden, muss ein solches Dokument mit Originalunterschrift versehen sein. Es ist der Gemeindeverwaltung per Post, Kurier oder persönlich zuzustellen.

Rücktritte aus Kommissionen sind schriftlich bis zum 31. März bei der Gemeindekanzlei einzureichen.




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