Gebühren
Gebührentarif zum Abfallreglement
Volumen- und gewichtsabhängige Abfallgebühren
Für Kehrichtsäcke, Sperrgut und die gewichtsabhängige Entsorgung mittels Gewerbecontainer gelten die Gebühren der A-Region (www.a-region.ch)
Kehrichtgrundgebühr
Die Bemessung der Gebühr erfolgt pro Wohneinheit (ohne Berücksichtigung der Wohnungsgrösse) bzw. pro Betrieb. Die Grundgebühr wird den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung rechtmässigen Eigentümerinnen oder Eigentümern der Liegenschaft zugestellt. Die Grundgebühr wird unabhängig von der Abfallmenge nach folgenden Kriterien erhoben:
Grundgebühr pro Jahr
- Haushalte (Pro Wohneinheit, gemäss eidg.
Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) CHF 24.00
- Betriebe (Gemäss Handelsregister) CHF 24.00
Gebühren bei unrechtmässiger Entsorgung von Abfällen
Verstoss
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Gebühr
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Hinweis
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Bereitstellen des Kehrichts vor 04.00 Uhr am Abfalltag
(davon ausgenommen: Entsorgung in 800l-Containern oder Halbunterflur-containern) oder ohne Gebührenmarke versehene, bzw. unterfrankierte Kehrichtsäcke.
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Fr. 70.00
Fr. 50.00
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Pauschale Gebühr für das Feststellen der Täterschaft, Bearbeitungskosten, Porto, usw.
Zusatzgebühr für den Aufwand im Zusammenhang mit verstreutem Abfall.
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Illegal entsorgte Abfälle
(z.B. im Wald, Ablagerung an Entsorgungsstellen)
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Fr. 100.00 bis 1‘000.00
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Gebühr nach Aufwand, bei schwerwiegenden Verstössen zusätzliche Verzeigung bei der Staatsanwaltschaft.
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