im Appenzellerland über dem Bodensee
Sozialamt
Das Sozialamt ist ganz allgemein für die persönliche und materielle Hilfe an Bedürftigen zuständig. Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert nach Möglichkeit ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale Integration. Sie bezweckt, Notlagen zu verhindern und zu beheben. Die Sozialhilfe kommt jedoch erst zu Tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln, von leistungspflichtigen Dritten (wie z.B. Sozialversicherungen, Verwandtenunterstützung) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln durch Dritte beheben kann. Das Angebot gliedert sich in zwei Teile: 1. Persönliche Hilfe
2. Wirtschaftliche Hilfe
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