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Schätzungswesen

Dem Grundbuchamt ist das Aktuariat der amtlichen Steuerschätzungen zugeordnet (Eröffnung des Schätzungsergebnisses und Ablage der Akten).

Die nicht landwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Grundstücke werden von zwei verschiedenen Schätzungskommissionen geschätzt. Jedes Grundstück ist mindestens alle 10 Jahre neu zu schätzen.

Die Einleitung des Schätzungsverfahrens (Aufgabe der Steuerschätzung) erfolgt durch das Grundbuchamt.

Für Informationen zum Steuerschätzungsergebnis wenden Sie sich bitte direkt an die Schätzungspräsidenten.

Nicht landwirtschaftliche Schätzungskommission der Gemeinde Lutzenberg
Alfred Stiefel
Klusstrasse 11
9000 St. Gallen
Tel. 071 223 25 52
alfred.stiefel@ar.ch

Nicht landwirtschaftliche Schätzungskommission der Gemeinden Heiden / Rehetobel
Regula Maag
Schwalbenstrasse 6
9113 Degersheim
Natel 079 218 23 74
regula.maag@ar.ch

Nicht landwirtschaftliche Schätzungskommission der Gemeinden Grub / Wald / Wolfhalden
Markus Nef
Langenacker 2
9056 Gais
Natel 077 451 65 02
markus.nef@ar.ch

Landwirtschaftliche Schätzungskommission der Gemeinde Heiden
Stefan Tanner
Fuchsloch 399
9063 Stein
Tel. 071 367 20 84
Natel 079 385 57 16
stefan.tanner@ar.ch

Landwirtschaftliche Schätzungskommission der Gemeinden Grub / Lutzenberg / Rehetobel / Wald / Wolfhalden
Ruedi Graf
Gmeindweg 6
9410 Heiden
Tel. 071 891 13 74
ruedi.graf@ar.ch

Gebäudeversicherung / Gebäudeschätzung
Für die obligatorische Versicherung sämtlicher Gebäude gegen Brand- und Elementarschäden ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden zuständig:

Assekuranz AR
Gebäudeversicherung und Feuerschutz
Poststrasse 10
9102 Herisau
Tel. 071 353 00 53
Fax 071 333 00 59
info@assekuranz.ch

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