im Appenzellerland über dem Bodensee
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht aus. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV in Form von Ergänzungsleistungen und Beihilfen aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet und verfügt die Ausgleichskasse und IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben. Digitalisierte Dokumente und Formulare senden wir Ihnen gerne zu. Anfragen bitte per Mail.
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