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Arbeitlosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen.

Wer ist versichert?
Wer in der Schweiz eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert. Selbstständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Arbeitnehmern sowie jene Personen, die für schweizerische Firmen im Ausland tätig sind und von der Schweiz aus entlöhnt werden.

Beiträge
Der für die Beiträge AHV/IV/EO massgebende Lohn gilt auch für die ALV. Bis zu einem Jahreseinkommen von 106‘800 Franken werden 3% des Lohnes (von 106‘800-267'000 Franken: 2%) je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.

Leistungen der ALV
Um Leistungen von der ALV zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die Arbeitslosenentschädigung beträgt 70% bzw. 80% des versicherten Verdienstes. Unabhängig vom Alter, Ausbildungs- und Unterhaltspflichten beträgt der Anspruch zwischen 75 bis maximal 520 Taggelder. Zusätzlich gibt es Leistungen für Umschulung, Weiterbildung oder Eingliederung.

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