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Giftschein

Der Käufer muss beim Kauf von gefährlichen Chemikalien, die als T (giftig), E (explosionsgefährlich) oder C (ätzend) mit dem R-Satz 35 gekennzeichnet sind sowie von Selbstverteidigungsprodukten einen Ausweis vorlegen und in einem Abgaberegister die sachgerechte Verwendung mittels Unterschrift bestätigen (auch für alte Produkte der Giftklasse 2). Weitere Informationen finden Sie unter www.cheminfo.ch .

Zur Erinnerung, die 24h-Notfallnummer bei Unfällen mit Chemikalien: 145