Beglaubigung
Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht oder ihr gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich bei der Gemeindekanzlei oder den Einwohnerdiensten vorsprechen und sich ausweisen können.
Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die Kopie ein ihr vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 071 898 89 77 | gemeinde@heiden.ar.ch |