im Appenzellerland über dem Bodensee
Handänderungssteuer / Gebühren
Zuständiges Amt: Grundbuchamt Heiden-Grub-Rehetobel-Wald Das Grundbuchamt ist zuständig für die Veranlagung der Handänderungssteuer und Gebühren sowie für den Einzug der Nachführungsarbeiten des Grundbuchgeometers.
1 % bei Handänderungen von Eltern an Nachkommen Steuerfrei: Handänderungen unter Ehegatten
für Errichtung neuer Grundpfandrechte: 1 o/oo von der Pfandsumme (Minimal Fr. 100.--) Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Heiden anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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