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Abstimmung

Informationen

Datum
19. Juni 2011
Lokalität
Am Samstag
Rathaus: von 17.00 - 18.00 Uhr

Am Sonntag
Rathaus: von 09.30 - 11.00 Uhr
ehem. Schlhaus Zelg: von 09.00 - 10.30 Uhr
Kindergarten Bissau: von 09.00 - 10.30 Uhr
Kontakt
Gemeindekanzlei

Kommunale Vorlagen

Neues Baureglement

Angenommen
Beschreibung
Die Bauordnung 1984 der Gemeinde Heiden wurde im Jahr 2004 zusammen mit der Überarbeitung des Zonenplans einer Teilrevision unterzogen (entsprechend der Terminologie des Baugesetzes neu als Baureglement bezeichnet). Diese Teilrevision wurde von der Stimmbürgerschaft an der Gemeindeabstimmung vom 14. März 2004 angenommen.

In der Teilrevision 2004 wurden jedoch nur die Zonenvorschriften an das kantonale Bauge-setz und die Bauverordnung angepasst sowie die kantonal vereinheitlichten Begriffsdefinitionen vorzeitig in Kraft gesetzt. Die übrigen Bestimmungen der Bauordnung 1984 blieben bestehen. Dies hatte zur Folge, dass heute die in Heiden massgeblichen Baubestimmungen aus mehreren Erlassen zusammengesucht werden müssen, respektive, dass ein Teil der in der Bauordnung 1984 aufgeführten Regelbauvorschriften längst durch neuere Bestimmungen abgelöst sind.

Im Zusammenhang mit der Anpassung des Baureglements an das übergeordnete Recht wurden gleichzeitig durch die leichte Erhöhung von Ausnützungsziffern bei den Zonen W3 und WG3 der haushälterische Umgang mit dem Boden begünstigt. Zusätzlich soll energieoptimiertes Bauen durch einen „Ausnützungsbonus“ für entsprechende Bauten gefördert werden. Schliesslich definiert das neue Baureglement unter Berücksichtigung von berechtigten Einwänden im Einspracheverfahren die Nutzung der Kurzone klarer, offener und marktgerechter.
Formulierung
Wollen Sie dem neuen Baureglement zustimmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 73,85 %
1'011
Nein-Stimmen 26,15 %
358
Leer
11
Stimmbeteiligung
52.2 %
Ebene
Gemeinde
Art
-

Neufassung des Leistungsauftrages der Gemeinde Heiden an den Kurverein Heiden

Angenommen
Beschreibung
Der Kurverein Heiden erfüllt als Hauptaufgabe die Förderung des Tourismus im Kurort Heiden – dies vor allem durch ein gutes Dienstleistungsangebot für Gäste und Besucher. Zu diesen Aufgaben gehören die Vertretung des Kurorts nach innen und nach aussen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit übergeordneten Organisationen und den ortsansässigen Leistungsanbietern.

Zwischen der Gemeinde Heiden und dem Kurverein Heiden besteht eine Leistungsvereinbarung. Darin beauftragt die Gemeinde Heiden den Kurverein Heiden, Dienstleistungen im "Service Public" durchzuführen. Der Aufwand für das Erbringen der vereinbarten "Service Public"-Leistungen wird durch eine jährliche Beitragszahlung der Gemeinde abgegolten. Diese beträgt seit dem Jahr 2009 pauschal 65'000 Franken. Die Mittel für diese jährliche Beitragszahlung werden von der Stimmbürgerschaft im Rahmen des jeweiligen Voranschlags zur Verfügung gestellt. Die Genehmigung des entsprechenden Voranschlags bleibt vorbehalten.

Der Kurverein finanziert sich – nebst dem Gemeindebeitrag – über die Kurtaxen, die Mitglieder- und Sponsorenbeiträge sowie über eigenerwirtschaftete Mittel. Die grosse Abhängigkeit von den Kurtaxen stellt dabei ein erhebliches Risiko dar. So hat der Kurverein seit zwei Jahren mit dramatischen Ertragsausfällen bei den Kurtaxen zu kämpfen. Der Grund dafür liegt bei tieferen Zahlen an Logiernächten. Konnten im Jahr 2008 98‘900 Franken an Kurtaxen vereinnahmt werden, waren es im Jahr 2009 noch 97‘200 Franken. Die Hochrechnung für das Jahr 2010 ergibt noch 80‘000 Franken Einnahmen aus Kurtaxen.

Trotz dieser Einbussen sollen die Leistungen des Kurvereins im „Service Public“ nicht reduziert werden. Der Tourismus muss als ein wichtiges Standbein von Heidens Volkswirtschaft erhalten bleiben. Dies erfordert eine mindestens vorübergehende Erhöhung des Gemeindebeitrags an den Kurverein. Dazu wurde ein Modell erarbeitet, das den Gemeindebeitrag an die Kurtaxeneinnahmen koppelt, wobei der Gemeindebeitrag höher ausfällt, wenn die Kurtaxeneinnahmen sinken und umgekehrt. Dieser Ergänzungsbeitrag kann höchstens 60‘000 Franken betragen. Er kommt nebst dem Grundbeitrag an den Kurverein von 35‘000 Franken zur Auszahlung. Im Jahr 2010 wären dies nach neuem System Fr. 20‘000.00 gewesen

Dazu kommt, dass ab dem Jahr 2011 die Aufgaben der Marketingorganisation Appenzeller-land über dem Bodensee (AüB) und des Vereins Appenzellerland Tourismus AR (VAT AR), die nicht mehr bestehen und bei denen der Kurverein Heiden Mitglied war, von der neu gegründeten touristischen Dachorganisation Appenzellerland Tourismus AG (ATAG) übernommen werden. Die ATAG hat einen Leistungsvertrag mit allen Ausserrhoder Gemeinden. Sie wird daher nicht mehr – wie die Organisationen AüB und VAT AR – u. a. durch Beiträge von den Kur- bzw. Verkehrsvereinen mitfinanziert, sondern zum Teil durch Beiträge der Gemeinden. Die Gemeindebeiträge sind berechnet aufgrund der Einwohnerzahl, der Zahl der Restaurants und dem Total der Hotel-Logiernächte pro Gemeinde. Daraus resultiert für die Gemeinde Heiden für das Jahr 2011 ein Beitrag von 31‘124 Franken.

Der bisherige Gemeindebeitrag an den Kurverein Heiden beträgt 65‘000 Franken. Nach dem neuen Beitragssystem an den Kurverein leistet die Gemeinde an touristische Organisationen höchstens Fr. 126‘123.46. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Beitrag der Gemeinde an ATAG gemäss Leistungsverein- Fr. 31‘123.46
barung (sollte dieser aufgrund höherer Übernachtungszahlen
steigen, würde der Ergänzungsbeitrag an den Kurverein tiefer)

Grundbeitrag an den Kurverein gemäss Leistungsauftrag Fr. 35‘000.00
Ergänzungsbeitrag an den Kurverein, maximal Fr. 60‘000.00

Total Leistung für Tourismus, maximal Fr. 126‘123.46


Die Erhöhung bedeutet eine neue, wiederkehrende Ausgabe von Fr. 61‘123.46 (Maximalleistung von Fr. 126‘123.46 ./. bisheriger Gemeindebeitrag an den Kurverein von Fr. 65‘000.00) Dieser Betrag liegt über der Kompetenz des Gemeinderates für neue, wiederkehrende Ausgaben. Die Neufassung des Leistungsauftrags an den Kurverein Heiden war daher dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Formulierung
Wollen Sie der Neufassung des Leistungsauftrags der Gemeinde Heiden an den Kurverein Heiden mit neuen, jährlich wiederkehrenden Ausgaben von maximal Fr. 61'124.00 zustimmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 56,10 %
763
Nein-Stimmen 43,90 %
597
Leer
10
Stimmbeteiligung
51.8 %
Ebene
Gemeinde
Art
-

Teilzonenplan Nord

Angenommen
Beschreibung
Im Jahr 2008 und 2009 hat die Einwohnergemeinde von der Erbengemeinschaft Eugster bzw. von der Familie Augustin die Grundstücke Nr. 65, 67 und 1146 gekauft und an die Genossenschaft Migros Ostschweiz für die Erstellung eines M-Lebensmittelgeschäftes verkauft. Die Migros interne Planung für den Bau eines Migros-Markt-Ladens mit Parkgarage konnte gestartet werden. Die Migros-Genossenschaft suchte nämlich bereits seit längerem nach Möglichkeiten, ihren jetzigen Migros-Markt-Standort zu vergrössern und zu optimieren.
Parallel dazu wurde das Planungsbüro Strittmatter Partner AG, St. Gallen durch die Gemeinde beauftragt, die Entwicklung des Gebietes fachlich zu begleiten und in Zusammenarbeit mit dem Ortsplanungsbüro ERR Raumplaner, Herisau, die erforderlichen Planungsinstrumente auszuarbeiten. Das Büro Strittmatter Partner AG war zu jenem Zeitpunkt bereits mit der Planung eines neuen Quartierplanes für das Gebiet Nord beauftragt.

Die Planungen haben gezeigt, dass sich auf den Grundstücken an der Gruberstrasse gemäss der geltenden Zonenordnung, welche zwei Bautiefen mit unterschiedlichen Nutzungen vorsah, der geplante Migros-Markt nicht realisiert werden kann.

Der Teilzonenplan ist öffentlich aufgelegen. Die dagegen erhobenen drei Einsprachen hat der Gemeinderat anfangs April 2011 abgewiesen. Somit können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Heiden am 19. Juni 2011 über den Teilzonenplan abstimmen. Diese Ab-stimmung ermöglicht, dass auf den Grundstücken gegenüber der Postgarage ein Migros-Markt erstellt werden kann. Auch für eine allfällige andere Nutzung dient der Teilzonenplan, da die bestehende Zonierung einer gesamthaften Überbauung der heute im Eigentum der Migros Ostschweiz stehenden Grundstücke im Wege steht.
Formulierung
Wollen die dem Teilzonenplan Nord zustimmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 72,31 %
1'013
Nein-Stimmen 27,69 %
388
Leer
8
Stimmbeteiligung
53.3 %
Ebene
Gemeinde
Art
-