Rechtsprovokation/Entwidmung: Fussweg
Die Grundeigentümer der Grundstücke Nrn. 1647 und 1792 beantragen die Löschung des im Grundbuch eingetragenen öffentlichen Fusswegrechts.
Dieser öffentliche Fussweg führt auf einer Länge von rund 70m von der Seeblickstrasse in nordöstlicher Richtung über die Grundstücke Nrn. 1647, 1792 und 2134 bis zur Bergstrasse. Diese Fusswegverbindung ist nicht im Strassenverzeichnis der Gemeinde Heiden eingetragen.
Für die verlangte Aufhebung des öffentlichen Fusswegrechts ist eine Rechtsprovokation bzw. eine Entwidmung gemäss Art. 2 Abs. 5 i.V. mit Art. 37 ff. Strassengesetz (bGS 731.11) und Art. 8 Strassenreglement durchzuführen.
Der entsprechende Situationsplan und die Gesuchsunterlagen liegen während 30 Tagen, vom Samstag, 6. September 2025 bis Montag, 6. Oktober 2025 öffentlich auf.
Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Bauverwaltung (Rathaus, 2. OG) oder auf www.heiden.ch/auflage eingesehen werden.
Rechtsmittel
Allfällige Einsprachen können innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Heiden eingereicht werden. Sie müssen ein bestimmtes Begehren und eine Begrün-dung enthalten.
Nach Ablauf der Auflagefrist wird der Gemeinderat über die Aufhebung des öffentlichen Fusswegrechts und allfällige Einsprachen entscheiden.
Gemeinderat Heiden
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Inserat Rechtsprovokation Fussweg Berg-Seeblickstrasse (PDF, 54.28 kB) | Download | 0 | Inserat Rechtsprovokation Fussweg Berg-Seeblickstrasse |
Gesuch Aufhebung Fussweg (PDF, 2.9 MB) | Download | 1 | Gesuch Aufhebung Fussweg |
Plan - Aufhebung öffentlicher Fussweg (PDF, 16.12 MB) | Download | 2 | Plan - Aufhebung öffentlicher Fussweg |