Überbauungsplan Unterer Werdbüchel
Der Gemeinderat hat den Überbauungsplan Unterer Werdbüchel zu Handen der öffentlichen Auflage verabschiedet.
Das Gebiet "Unterer Werdbüchel" stellt eine der wenigen Entwicklungsflächen dar, über die unsere Gemeinde noch verfügt. Es liegt deshalb im öffentlichen Interesse, dass dieses Gebiet bestimmungsgemäss genutzt werden kann. Dabei hat die Gemeinde die Pflicht, eine machbare Erschliessung zu definieren, die von der Bauherrschaft umgesetzt werden kann.
Für die Erschliessung des Gebiets "Unterer Werdbüchel" prüfte die Gemeinde verschiedene Alternativen. Zwei Rechtsgutachten machen deutlich, dass eine Erschliessung über die Weidstrasse rechtskonform, zweckmässig und mit den geringsten Eingriffen zu realisieren ist. Der Gemeinderat hat den Überbauungsplan "Unterer Werdbüchel", das Strassenprojekt zu dessen Erschliessung sowie den dazugehörigen Teilzonenplan genehmigt.
Für das Projekt wurde die Vernehmlassung bei den kantonalen Stellen durchgeführt. Die öffentliche Mitwirkung erfolgte zwischen dem 27. Juni und dem 26. August 2024. Der Mitwirkungsbericht wurde im April 2025 veröffentlicht. Die in den Eingaben angemerkten Punkte wurden im Rahmen des Möglichen im Projekt berücksichtigt.
Die Planungsgrundlagen liegen vom 8. November bis 8. Dezember 2025 öffentlich auf. Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Bauverwaltung (Rathaus, 2. OG) oder auf www.heiden.ch/auflage eingesehen werden.
Aufgrund des grösseren öffentlichen Interesses findet am Donnerstag, 6. November 2025, um 18.30 Uhr im evangelischen Kirchgemeindehaus eine Orientierung statt, in welcher über das Projekt informiert wird.
Gemeinderat Heiden