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Vermittleramt

Die Vermittlerämter führen in Zivilstreitigkeiten nach dem Grundsatz "Zuerst schlichten, dann richten" in der Regel vor jedem Entscheidverfahren einen Schlichtungsversuch durch. Im Idealfall kann im Rahmen der Vermittlung eine einvernehmliche Lösung mit den Parteien gefunden und schriftlich fixiert werden. Sinn und Zweck des Schlichtungsverfahrens ist es, die Parteien zu versöhnen. Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich obligatorisch und kann nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen ausfallen.

In Appenzell Ausserrhoden bestehen drei Vermittleramtkreise. Heiden gehört zum Kreis 3, umfassend die Gemeinden Rehetobel, Wald, Grub, Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen und Reute. Die Aufsicht über die Vermittlerämter wird durch das Obergericht ausgeübt. Weitere Informationen

Kontakt

Vermittleramt
Rathaus / Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
Tel. 071 343 66 72
vermittleramt.vorderland@ar.ch