Kopfzeile

Inhalt

Raumplanung Heiden

Unser Lebensraum ist bezüglich Ressourcen und Ausdehnung begrenzt und verlangt deshalb nach einem haushälterischen und sorgfältigen Umgang.

Der Abteilung Raumplanung kommt die Aufgabe zu, die unterschiedlichen Anforderungen an den Lebensraum zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass kommenden Generationen auch künftig noch ein möglichst grosser Spielraum für die räumliche Entwicklung verbleibt.

In der Schweiz wird im Bereich Planen zwischen der behördenverbindlichen Richtplanung und der grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung unterschieden. Planungen werden auf allen Stufen gemacht, mit unterschiedlicher Genauigkeit und Schärfe der Aussagen. Der Bund legt mit der Gesetzgebung, den Sachplänen und Konzepten die grundlegenden Leitlinien fest. Die Kantone zeigen mit den kantonalen Richtplänen auf, wie sie ihr gesamtes Kantonsgebiet entwickeln wollen. Die Gemeinden konkretisieren die räumliche Entwicklung bis auf die Stufe der Nutzungsplanung.

Bauen
Die Raumplanung schafft die Voraussetzungen für lebendige Arbeits- und Wohnquartiere, in denen sich der Mensch wohl fühlt. Dazu benützt sie die Instrumente der Ortsplanung, mit dem Bestreben, die Bedürfnisse von Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt möglichst konfliktfrei befriedigen zu können.

Über Umsetzung und Ausgestaltung und somit über die Qualität der Siedlung entscheiden aber letztendlich nicht die Planerinnen und Planer, sondern die Bauherrschaft und ihr Architektenteam. Nachfolgend wird kurz auf die jeweiligen Baubewilligungsverfahren in Bau- und Nichtbauzonen eingegangen. Die Trennung von Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet ist ein Hauptanliegen der Raumplanung. Man unterscheidet Bauzonen und Nichtbauzonen.

Bauzonen
Bauzonen umfassen Land, das weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert ca. 15 Jahren benötigt oder erschlossen wird. Bau- und Zonenordnung legen den Rahmen der baulichen Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten fest.

Nichtbauzonen
Nichtbauzonen werden grundsätzlich unterteilt in Landwirtschaftszone, Übriges Gemeindegebiet, Wald, Gewässer. Landwirtschaftszonen umfassen Land, das sich für die landwirtschaftliche Nutzung oder den produzierenden Gartenbau eignet oder im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt werden soll. Sie dienen der Erhaltung von geeignetem Kulturland, naturnahen Landschaften und Erholungsräumen. Sie sind der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten.

Richtplan
Der revidierte kommunale Richtplan ist seit 1. November 2023 in Kraft und kann über das Geoportal eingesehen werden. Die weiteren Inhalte sind unten als Dokumente abrufbar.

Kontakt

Raumplanung Heiden
Kirchplatz 6
9410 Heiden
Tel. 071 898 89 81
susanne.rausch@heiden.ar.ch

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Download