Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt erfüllt alle im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB) vorgesehenen Aufgaben im Erbschaftswesen gemäss besonderem Delegationsbeschluss des Gemeinderates:
- Inventarisation und Nachlasssicherung (Art. 76 ff EGzZGB)
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
- Ermittlung der Erbfolge
- Erstellung von Erbenbescheinigungen
- Vorbereitung und Durchführung der Erbteilungen
- Veranlagung und Bezug der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern
- Beratung, Errichtung und Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen (Notariat)
- Führen der Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
Kontakt
Gemeinde HeidenErbschaftsamt
Paradiesweg 2
Postfach 42
9410 Heiden
Tel. 071 898 88 70
erbschaftsamt@heiden.ar.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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