Teilzonenplan Bahnhof Heiden
Der Gemeinderat hat den Teilzonenplan Bahnhof Heiden erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Vorbereitungsarbeiten für den neuen Bahn- und Bushof laufen planmässig weiter. Im Bereich der Zonenplanung erfolgt nunmehr die Bereinigung des Bahnhofsareals (Grundstück Nr. 18). Dieses steht im Eigentum der Appenzeller Bahnen AG und ist aktuell mit einer Sondernutzungsplanpflicht belegt.
Da alle geplanten Gebäude des neuen Bahn- und Bushofs der Regelbauweise gemäss Baureglement entsprechen, ist kein Überbauungsplan notwendig. Deshalb kann die Sondernutzungsplanpflicht aufgehoben werden. Dies wird im entsprechenden Teilzonenplan formalisiert.
Verfahren
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren erfolgte vom 22. Juli bis 20. August 2024. Es ging eine Eingabe ein, welche schriftlich beantwortet wurde.
Die öffentliche Auflage des Überbauungsplans erfolgte vom 8. November 2024 bis 9. Dezember 2024. Einsprachen wurden keine eingereicht.
Erlass und fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Heiden hat an seiner Sitzung vom 21. Januar 2025 den Teilzonenplan Bahnhof Heiden erlassen. Gemäss Art. 48 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) unterstehen Änderungen des Zonenplans dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist läuft von Samstag, 8. Februar bis Montag, 10. März 2025. Die Pläne können während dieser Frist im Rathaus, 2. Obergeschoss eingesehen werden. Ebenso sind sämtliche Unterlagen auf www.heiden.ch/referendum aufgeschaltet.
Gemeinderat Heiden