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Verzicht Heimatschein

11. März 2025
Alle Gemeinden des Kantons Appenzell Ausserrhoden verzichten ab dem 1. Februar 2025 auf die Hinterlegung des Heimatscheins.

Die Hinterlegung von Schriften (Heimatscheinen) diente den Einwohnerdiensten bis anhin als

Heimatschein

Grundlage für die Erfassung eines Hauptwohnsitzes einer Person. Seit 1. Februar 2025 entfällt die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Möglich wurde dies aufgrund der Digitalisierung.

Somit bedarf es bei der Anmeldung von Schweizer Zuzüger keinen Heimatschein mehr. Die bereits hinterlegten Heimatscheine bleiben im Einwohnerdossier in den Einwohnerdiensten.

Das Wegfallen der Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen hat nichts mit der persönlichen Meldepflicht zu tun. Nach wie vor sind Sie gesetzlich verpflichtet, jeden Umzug innert 14 Tagen den zuständigen Einwohnerdiensten zu melden. Dies ist gegebenenfalls rein elektronisch über www.eumzug.swiss möglich.

 

Gemeinderat Heiden