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Aufhebung Quartierplan Hinterbissau

4. Februar 2026
Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat hat die Aufhebung des Quartierplans Hinterbissau erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die Eigentümerschaft des Grundstücks Nr. 469 (Hinterbissaustrasse 28 und 30) hat einen Antrag auf Aufhebung des Quartierplans Hinterbissau (ehemaliges Howigra-Areal) gestellt.

Der Quartierplan wurde im Jahr 2002 erlassen, um den Bestand und die Erweiterung des Gewerbebetriebs der Howigra AG zu sichern. Der Nutzungszweck hat sich in den letzten Jahren verändert und entspricht heute nicht mehr den Gegebenheiten. Im Ergebnis ist der Quartierplan nicht mehr zielführend und kann aufgehoben werden.
 

Verfahren

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren erfolgte vom 22. September bis 2. Oktober 2025. Es gingen keine Rückmeldungen ein. In der öffentlichen Auflage, welche vom 8. November 2025 bis 8. Dezember 2025 dauerte, wurden keine Einsprachen eingereicht.
 

Erlass und fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Heiden hat an seiner Sitzung vom 20. Januar 2026 die Aufhebung des Quartierplans Hinterbissau erlassen. Gemäss Art. 48 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) unterstehen Änderungen von Nutzungsplänen dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist läuft von Samstag, 7. Februar 2026 bis Montag, 9. März 2026. Die Pläne können während dieser Frist im Rathaus, 2. Obergeschoss eingesehen werden. Ebenso sind sämtliche Unterlagen auf www.heiden.ch/referendum aufgeschaltet.


Gemeinderat Heiden