Mitwirkung Nachführung Richtplan
Der kommunale Richtplan soll nachgeführt werden. Deshalb findet zwischen dem 17. Oktober und dem 16. November 2026 die öffentliche Mitwirkung statt.
Der kommunale Richtplan zeigt auf, wie sich die Gemeinde mittel- und langfristig entwickeln will. Er stimmt deshalb die relevanten Aspekte – namentlich die Siedlungsentwicklung, den Verkehr und die Infrastruktur – aufeinander ab und gibt den Behörden den entsprechenden Rahmen vor. Er wird regelmässig an veränderte Gegebenheiten angepasst.
Die nun vorgesehenen Anpassungen sind überwiegend technischer Natur: Im Vordergrund stehen angepasste Erschliessungsrichtungen, Strassenklassierungen, Bereinigungen bei Bushaltestellen oder Aufdatierungen bei Parkplatzprojekten. Hinzu kommen zonenrechtliche Anpassungen wie eine Rückzonung im Gebiet "Nord-Gruberstrasse" infolge eines Bundesgerichtsentscheids, eine Umzonung beim Hotel Park und ein Zonenabtausch für ein Feuerwehrdepot. Schliesslich wird die geplante Umlegung des kantonalen Wanderwegs Nord-Höhenweg gelöscht.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat die Nachführung des kommunalen Richtplans mit allen technischen Berichten und Beilagen für das gesetzlich vorgesehene Mitwirkungsverfahren freigegeben.
Die Unterlagen und weitere ausführliche Informationen sind ab dem 17. Oktober 2026 auf www.mitwirken-heiden.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgeschaltet. Sämtliche Unterlagen liegen während des Mitwirkungsverfahrens zusätzlich im 2. Stock des Rathauses auf. Stellungnahmen und Anregungen können bis zum 16. November 2026 digital auf der bereits genannten Plattform oder schriftlich bei der regionalen Bauverwaltung (Kirchplatz 6) eingereicht werden.
Gemeinderat Heiden