Anpassung der Kehrichtgrundgebühr per 1. Januar 2027
Die Gemeinde Heiden erhöht die Kehrichtgrundgebühr per 1. Januar 2027 von CHF 2.00 auf CHF 2.60 pro Monat. Damit soll die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft, die per Ende 2025 einen Negativsaldo von CHF 28'400 aufweist, wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.
Die Gemeinde Heiden sorgt für eine umweltgerechte und zuverlässige Sammlung und Verwertung der Siedlungsabfälle. Die Kehrichtgrundgebühr wird pro Haushalt und pro Betrieb erhoben; pro Jahr steigt sie von CHF 24.00 auf CHF 31.20. Sie deckt gemäss den gesetzlichen Vorgaben jene Kosten der Abfallentsorgung, die nicht über die verursachergerechten Sackgebühren finanziert werden. Dazu gehören unter anderem die allgemeine Organisation der Abfallwirtschaft, der Unterhalt der Sammelstellen sowie die Verwertung von Wertstoffen. Steuergelder dürfen für die Abfallwirtschaft keine verwendet werden.
Die Abfallwirtschaft wird als Spezialfinanzierung geführt und muss mittelfristig ausgeglichen sein. Die Spezialfinanzierung weist seit mehreren Jahren ein strukturelles Defizit auf, das bisher nicht abgebaut werden konnte. Hauptgründe dafür sind deutlich gesunkene Wertstofferlöse, anhaltend hohe Abgaben an den kantonalen Abfallfonds sowie steigende Abschreibungen auf den neu erstellten Halbunterflurbehältern. Ohne Gebührenanpassung würde der Negativsaldo bis 2029 auf rund CHF 48'300 anwachsen.
Die Gebühren werden regelmässig überprüft und dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf angepasst. Die Anpassung wurde vorgängig dem eidgenössischen Preisüberwacher vorgelegt, der sie positiv beurteilt hat.
Gemeinderat Heiden