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Heimatschein

Der Heimatschein wird von Ihrer Heimatgemeinde ausgestellt. Sie müssen ihn auf der Gemeindeverwaltung hinterlegen, wenn Sie in einer Gemeinde Wohnsitz nehmen, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist.

Seit 1. Februar 2025 entfällt die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Voraussichtlich wird bis 2033 die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen schweizweit abgeschafft.

Dieses Dokument erhalten Sie gegen Gebühr beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes.

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