Antrag Gelegenheitsbewilligung /-beiz
Sie planen einen Anlass? Bitte füllen Sie das Formular aus und senden dieses an gemeinde@heiden.ar.ch.
Eine öffentliche Veranstaltung ist ein Anlass in der Gemeinde, an welchem grundsätzlich jede Person teilnehmen kann. Ein solcher kann von einer Organisation, bspw. Verein, oder Privatpersonen organisiert werden und im öffentlichen oder privaten Raum stattfinden. Dies unabhängig davon, ob eine Bewilligung notwendig ist, ein Eintrittsgeld erhoben oder eine Kollekte durchgeführt wird.
Für öffentliche Veranstaltungen besteht teilweise eine Bewilligungspflicht. Geplante Veranstaltungen sind daher der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde prüft sodann, inwieweit eine Bewilligung erforderlich ist.
Merkblätter:
| Merkblatt Kanton AR | Bewilligungspflicht öffentliche Veranstaltungen |
| Verkauf von Getränken und Speisen | Merkblatt des interkantonalem Labor |
| Grossanlässe ab 300 bzw. ab 1'000 Personen |
Weisung Assekuranz W1 |
| Temporäre Zeltbauten und Tribünen | Weisung Assekuranz W2 |
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 071 898 89 77 | gemeinde@heiden.ar.ch |