Aufhebung Quartierplan Hinterbissau
Der Gemeinderat hat die Aufhebung des Quartierplans Hinterbissau für die öffentliche Auflage frei gegeben und eröffnet das Aufhebungsverfahren gemäss Art. 46 Baugesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden.
Die Unterlagen sind vom 8. November bis 8. Dezember 2025 auf www.heiden.ch/auflage aufgeschaltet. Zusätzlich sind die Unterlagen im Rathaus auf der regionalen Bauverwaltung einsehbar.
Innerhalb der Auflagefrist kann mit Begehren und begründet, beim Gemeinderat Heiden, Kirchplatz 6, 9410 Heiden, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Legitimation richtet sich nach Art. 111 BauG.
Zugehörige Objekte
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| Inserat (PDF, 52.07 kB) | Download | 0 | Inserat |
| Planungsbericht Aufhebung QP Hinterbissau (PDF, 2.21 MB) | Download | 1 | Planungsbericht Aufhebung QP Hinterbissau |
| Situationsplan Aufhebung QP Hinterbissau (PDF, 3.66 MB) | Download | 2 | Situationsplan Aufhebung QP Hinterbissau |